AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Christian Schlaghuber – Fotograf und KI Consultant
Inhaber: Christian Schlaghuber
In den Messerern 13
2340 Mödling
Stand: 01.07.2024
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Christian Schlaghuber – Fotograf und KI Consultant (im Folgenden: „Anbieter“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Vertragspartner“) abgeschlossen werden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
1.2 Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen Fotografie und Beratung im Bereich der digitalen Transformation und Künstlichen Intelligenz (KI). Diese AGB gelten für alle diese Leistungen.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
1.4 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
II. Leistungen
2.1 Fotografie: Der Anbieter erbringt fotografische Dienstleistungen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Anbieter hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel.
2.2 Beratung im Bereich Künstliche Intelligenz: Der Anbieter bietet umfassende Beratungsleistungen an, die folgende Bereiche umfassen:
- Bestandsaufnahme: Analyse der aktuellen Prozesse, Strukturen und des digitalen Auftritts des Kunden.
- Beratung: Entwicklung individueller Lösungsansätze unter Einsatz von KI-Technologien, um die Geschäftsziele des Kunden zu erreichen.
- Schulung: Übertragung von Wissen und Fähigkeiten an die Mitarbeiter des Kunden, um eine nachhaltige Nutzung von KI-Tools zu ermöglichen.
2.3 Die Beratung erfolgt in einem iterativen Prozess, bei dem die Bedürfnisse des Kunden im Mittelpunkt stehen. Dabei werden innovative KI-Anwendungen wie ChatGPT, Midjourney und andere eingesetzt, um neue Ideen zu generieren und Prozesse zu optimieren.
2.4 Keine Erfolgsgarantie: Da der Erfolg von Beratungsleistungen von verschiedenen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, können keine Erfolgsgarantien gegeben werden.
III. Urheberrechtliche Bestimmungen
3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Anbieter zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.
3.2 Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließliche), nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflage, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.). Im Zweifel ist der in der Rechnung angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
3.3 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (© chris-waikiki.com) deutlich und gut lesbar unmittelbar beim Werk anzubringen.
3.4 Jede Veränderung des Werkes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, sofern die Änderung nicht für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
3.5 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung erfolgt.
3.6 Im Fall einer Veröffentlichung sind dem Anbieter zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Anbieter die Webadresse mitzuteilen.
IV. Eigentum und Archivierung
4.1 Das Eigentumsrecht an den erstellten Werken (Fotografien, Bilddateien, Beratungsdokumenten etc.) steht dem Anbieter zu. Ein Recht auf Übergabe von Originaldateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung.
4.2 Der Anbieter wird die Aufnahmen ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
V. Kennzeichnung
5.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Werke in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte.
5.2 Wird das Werk in elektronischer Form genutzt, ist ein aktiver Link auf die Seite des Anbieters, nämlich chris-waikiki.com, sichtbar und aktiv verlinkt unter dem Werk auszuweisen. Beinhaltet das Werk ein deutlich lesbares Logo mit dem Hinweis auf chris-waikiki.com, wird auf eine Verlinkung verzichtet.
VI. Nebenpflichten
6.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Anbieter diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG.
6.2 Sollte der Anbieter vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Werke beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei.
6.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Anbieter berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Vertragspartners einzulagern.
VII. Verlust und Beschädigung
7.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Werken haftet der Anbieter – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt.
7.2 Für Dritte (Labors etc.) haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Vertragspartner nicht zu.
7.3 Punkt 7.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Displaystücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten.
VIII. Vorzeitige Auflösung
8.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wird oder wenn der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt.
8.2 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung, außer im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Anbieters oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen des Anbieters stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurden.
IX. Leistung und Gewährleistung
9.1 Der Anbieter wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte ausführen lassen.
9.2 Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Anbieter hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
9.3 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.4 Der Anbieter haftet nicht für den Erfolg der Beratung oder für Schäden, die durch die Nutzung von KI-Tools entstehen, da die Ergebnisse von KI-Anwendungen nicht immer vorhersehbar sind.
X. Werklohn / Honorar und Vergütung
10.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Anbieter ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu. Andernfalls gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart.
10.2 Die Vergütung für die erbrachten Beratungsleistungen im KI Bereich richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
10.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Anbieter erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
10.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
10.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand.
XI. Lizenzhonorar
11.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Anbieter im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter und angemessener Höhe gesondert zu.
XII. Zahlung und Zahlungsbedingungen
12.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in Höhe von 30% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten.
12.2 Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Anbieters vom Zahlungseingang als erfolgt.
12.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Anbieter berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung eine Rechnung zu legen.
12.4 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
12.5 Die konkreten Zahlungsmodalitäten werden im Vertrag festgelegt. Es besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung.
XIII. Geheimhaltung
13.1 Alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, werden von beiden Vertragspartnern vertraulich behandelt.
XIV. Datenschutz
14.1 Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Anbieter die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Zahlungsdaten, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.
14.2 Des Weiteren ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
XV. Verwendung von Werken zu Werbezwecken des Anbieters
15.1 Der Anbieter ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt, von ihm hergestellte Werke zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden.
15.2 Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Anbieters seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
XVI. Haftung
16.1 Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
16.2 Insbesondere haftet der Anbieter nicht für den Erfolg der Beratung oder für Schäden, die durch die Nutzung von KI-Tools entstehen.
XVII. Widerrufsrecht
17.1 Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht. Die genaue Ausgestaltung des Widerrufsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
XVIII. Gerichtsstand
18.1 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich das für den Sitz des Anbieters zuständige Gericht (Wien, Österreich) zuständig.
XIX. Salvatorische Klausel
19.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
19.2 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
XX. Schlussbestimmungen
20.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für vom Anbieter auftragsgemäß hergestellte Foto-, Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video etc.).
20.2 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden gemäß den Vorgaben der Innung für Berufsfotografen und der Wirtschaftskammer Österreich erstellt und berücksichtigen die Besonderheiten der Leistungen im Bereich Fotografie und KI-Beratung.